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Urteil Berliner Mietspiegel 2021 als Erkenntnismittel für ortsübliche Miete
Schlagworte
Berliner Mietspiegel 2021 als Erkenntnismittel für ortsübliche Miete
Leitsatz
Der Berliner Mietspiegel 2021 entspricht jedenfalls den Anforderungen des § 558c BGB und stellt damit als zumindest einfacher Mietspiegel ein Indiz dafür dar, dass die angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben.
(Leitsatz der Redaktion)
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