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Urteil Berliner Mietenbegrenzung wirksam, separate Verträge für Wohnung und Keller


Schlagworte

Berliner Mietenbegrenzung wirksam, separate Verträge für Wohnung und Keller

Leitsätze

1. Zur rechtzeitigen Bekanntmachung der Begründung zur Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015 (im Anschluss an Senatsurteil vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 45/19, GE 2020, 787 = BGHZ 225, 352 Rn. 86 ff.).

2. Zur Frage der Anwendbarkeit der §§ 556d ff. BGB im Falle von zwischen denselben Parteien separat geschlossenen Verträgen über die Anmietung einer Wohnung und über die Nutzung eines Kellers. 

3. Zur Berechnung der bei Mietbeginn zulässigen Miethöhe im Fall der Indexmiete gemäß § 557b Abs. 4 BGB.

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