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Urteil Bei unterlassener Mangelbeseitigung kein Schadensersatz nach fiktiven Mangelbeseitigungskosten
Schlagworte
Bei unterlassener Mangelbeseitigung kein Schadensersatz nach fiktiven Mangelbeseitigungskosten
Leitsatz
Ein Besteller, der den Mangel nicht beseitigen lässt, kann seinen Schaden nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 Rn. 22-43, BauR 2018, 815 = NZBau 2018, 201, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Urteil vom 21. Juni 2018 - VII ZR 173/16 Rn. 14, BauR 2018, 1725 = NZBau 2018, 523).
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