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Urteil Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans


Schlagworte

Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Grundzüge der Planung; Wassersport; Ausflugsverkehr; Großer Wannsee; typische Gebietsprägung; festgesetzte Zahl der Vollgeschosse

Leitsätze

1. Eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans darf nur erteilt werden, wenn sie die Grundzüge der Planung nicht berührt.

2. Die Befreiung von der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse von zwei auf sechs widerspricht einem Planziel, das auf den Erhalt eines reizvollen landschaftlichen Gesamtbildes ausgerichtet ist.

(Leitsätze der Redaktion)

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