Urteil Beeinträchtigungen durch Rauch
Schlagworte
Beeinträchtigungen durch Rauch
Leitsätze
1. Rauch ist ein Aerosol von Gasen, Wassertröpfchen und Rußpartikeln; ein Klageantrag und Urteilstenor sind deshalb widersprüchlich, wenn nur Beeinträchtigungen durch Rauch zu unterlassen sind, dies aber nicht für dessen Bestandteile gelten soll.
2. Werden Beeinträchtigungen durch Videoaufnahmen des Kl. hinreichend dargelegt, ist vom Bekl. darzulegen und zu beweisen, dass es sich um eine nur unwesentliche Beeinträchtigung handelt.
3. Sind die Grenzwerte für Emissionen von Staub eingehalten, ist eine Überschreitung des Grenzwerts für Kohlenmonoxid unerheblich, wenn ein Unterlassungsanspruch für eine Beeinträchtigung durch Gase nicht geltend gemacht wurde.
(Leitsätze der Redaktion)
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