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Urteil bebautes Grundstück


Schlagworte

bebautes Grundstück; Buchgrundstück; bäuerliches Anwesen; LPG-Fläche; Zeitwert; Beleihungswert; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Ursachenzusammenhang

Leitsätze

Ein aus einem Buchgrundstück bestehendes bäuerliches Anwesen kann auch dann ein zu Wohnzwecken vermietetes "bebautes Grundstück" im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG sein, wenn die landwirtschaftlichen Flächen von einer LPG genutzt wurden und der vermietete Teil des Wohngebäudes gegenüber dem eigengenutzten Teil mindestens gleichgewichtig war.

Der Zeit- bzw. Beleihungswert eines solchen Buchgrundstücks kann sich allein nach dem mit dem Wohngebäude bebauten Flurstück richten, wenn dem Eigentümer voraussichtlich nur ein am Beleihungswert dieses Flurstücks orientierter Kredit gewährt worden wäre (wie BVerwG, Urteil vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - ZOV 1996, 430 = VIZ 1996, 704).

Bei zugleich eigen- und fremdgenutzten Wohngebäuden fehlt es an dem erforderlichen Ursachenzusammenhang zwischen nicht kostendeckenden Mieten und Überschuldung, wenn die Überschuldung auch ohne Berücksichtigung der auf den vermieteten Teil entfallenden Aufwendungen eingetreten war oder unmittelbar bevorstand.

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