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Urteil Beauftragung eines Rechtsanwalts bei unzulässiger baulicher Veränderung


Schlagworte

Beauftragung eines Rechtsanwalts bei unzulässiger baulicher Veränderung

Leitsatz

Hat ein Wohnungseigentümer eine unzulässige bauliche Veränderung vorgenommen, ist es vor der Beschlussfassung über die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der gerichtlichen Durchsetzung des Beseitigungsanspruchs im Regelfall nicht erforderlich, ein Gutachten eines Rechtsanwalts über die Erfolgsaussichten des Prozesses einzuholen.

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