Urteil Baunutzungsplan, Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), GFZ, städtebauliche Konzeption, GRZ
Schlagworte
Baunutzungsplan, Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), GFZ, städtebauliche Konzeption, GRZ
Leitsatz
Bei der Beurteilung der Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans im Hinblick auf die GFZ ist zu berücksichtigen, dass es sich nach der städtebaulichen Konzeption des Baunutzungsplans bei der GEZ lediglich um eine Hilfsgröße handelte. Bei der Festlegung des Maßes der baulichen Nutzung knüpfte der Plangeber vorrangig an die Geschosszahl und die GRZ an (im Anschluss an OVG Berlin, Urteil vom 10. März 1989 - OVG 2 B 4/87 -). Der GFZ kam erst bei der Zulassung von Aufenthaltsräumen in Nebengeschossen oder bei der Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse eine Rolle zu (§ 7 Nr. 13 und Nr. 14 BO 58).
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