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Urteil Baunachbarklage
Schlagworte
Baunachbarklage; Rechtskraftbindung; Wiederholungsverbot; subjektive Voraussetzungen; Beteiligter; Rechtsnachfolger; Nutzungsberechtigter; Bauherr
Leitsatz
Ein Bauantragsteller, der an einem Verwaltungsrechtsstreit, den der Nachbar mit einem anderen Bauantragsteller geführt hat, nicht selbst beteiligt war und auch nicht Rechtsnachfolger eines Beteiligten ist, muss sich nicht entgegenhalten lassen, dass in dem Vorprozess eine Baugenehmigung oder ein Bauvorbescheid für ein sachlich identisches Vorhaben rechtskräftig aufgehoben worden ist.
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