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Urteil Baumschutz


Schlagworte

Baumschutz; Fällgenehmigung

Leitsätze

1) Die Berliner Baumschutzverordnung ist verfassungsmäßig. Verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich insbesondere auch nicht daraus, daß die Verordnung den Baumbestand in den Berliner Forsten sowie den öffentlichen Grünanlagen und Straßen von den allgemein bezüglich der geschützten Bäume bestimmten Ge- und Verboten ausnimmt.

2) Für die Beurteilung, ob die Erhaltung eines geschützten Baumes dem Grundstückseigentümer wirtschaftlich zumutbar ist, müssen grundsätzlich solche Aufwendungen außer Betracht bleiben, die auf-grund einer die natürlichen Umgebungsauswirkungen des vorhandenen Baumes nicht berücksichtigenden baulichen Ausgestaltung des Grundstücks notwendig werden (hier: für einen flachwurzelnden Baum ungeeignete Bodenbefestigung durch Terrazzo und Beton).

3) Zur Frage, welche Anforderungen an den von dem Eigentümer zu erbringenden Nachweis der von einem geschützten Baum für bauliche Anlagen ausgehenden Gefahr zu stellen sind.

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