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Urteil Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages


Schlagworte

Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages; Schlüssigkeit der Vergütung; entgangener Gewinn

Leitsätze

1. Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 648 a Abs. 1 BGB verlangen.

2. Der Unternehmer hat die ihm nach einer Kündigung zustehende Vergütung schlüssig darzulegen.

3. Sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des dargelegten Vergütungsanspruchs streitig, ist dem Unternehmer für seine schlüssig dargelegte Vergütung eine Sicherheit ohne Klärung der Streitfragen zu gewähren. Anderes gilt, wenn die Klärung der Streitfragen nicht zu einer Verzögerung des Rechtsstreits führt.

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