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Urteil Baualter bei kriegsbedingter Teilzerstörung
Schlagworte
Baualter bei kriegsbedingter Teilzerstörung; Einordnung in Mietspiegel-Baualtersklasse
Leitsatz
Ein im Krieg beschädigtes Gebäude stellt keinen Nachkriegsbau dar, wenn die Außenmauern noch komplett standen, Keller und Kellerdecken unbeschädigt, das Treppenhaus intakt und die Wohnungen noch begehbar waren.
(Leitsatz der Redaktion)
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