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Urteil Balkonanbau als Modernisierung
Schlagworte
Balkonanbau als Modernisierung; allgemein üblich bei Baualtersklasse 1956-1964
Leitsatz
Der Anbau eines verglasten Balkons ist eine Modernisierung. Bei Wohnungen der Baualtersklasse 1956-1964 ist ein Balkon in Berlin allgemein üblich; demgemäß greift der Härteeinwand nach § 554 Abs. 2 S. 4 BGB nicht durch.
(Leitsatz der Redaktion)
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