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Urteil Auswahlrecht des Mieters hinsichtlich der Fachfirma bei mieterseitigem Einbau einer Elektroladestation


Schlagworte

Auswahlrecht des Mieters hinsichtlich der Fachfirma bei mieterseitigem Einbau einer Elektroladestation

Leitsatz

Der vorwiegend dem Interesse des Mieters dienenden Regelung des § 554 Abs. 1 BGB - Anspruch des Mieters auf Erlaubnis zur baulichen Veränderungen der Mietsache, die (u. a.) dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen - ist zu entnehmen, dass der Mieter grundsätzlich selbst diese Veränderungen - jedenfalls mittels eines geeigneten Fachunternehmens - durchführen darf, was beinhaltet, dass er befugt ist, dieses auch auszuwählen und auch die konkrete Ausgestaltung des Anschlusses zu bestimmen.

(Leitsatz der Redaktion)

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