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Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Veräußerung durch staatlichen Verwalter
Leitsatz
War ein nach § 1 der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952 (GBl. I S. 615) zu beschlagnahmendes Grundstück von den staatlichen Organen der DDR nicht als Volkseigentum, sondern als staatlicher Verwaltung unterliegend behandelt worden, konnte es unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 und 3 VermG von privaten Dritten redlich erworben werden.
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