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Urteil Ausschlußfrist für Betriebskostenabrechnungen nur bei Wohnraummiete
Schlagworte
Ausschlußfrist für Betriebskostenabrechnungen nur bei Wohnraummiete
Leitsätze
1. Werden Wohnräume vermietet, die mit Sozialbindung weitervermietet werden sollen, so liegt ein Gewerberaummietvertrag vor, auf den die Vorschriften der Neubaumietenverordnung nicht anzuwenden sind.
2. Zur Verwirkung von Nebenkostenansprüchen.
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