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Urteil Ausschlußfrist


Schlagworte

Ausschlußfrist; Anmeldefrist; Entschädigungsanspruch

Nichtamtliche Leitsätze

1. Die Ausschlußfrist für die Anmeldung von Entschädigungsansprüchen beginnt mit Bestandskraft der Entscheidung über die Ablehnung der Rückübertragung.

2. Eine rechtzeitige Anmeldung von Entschädigungsansprüchen liegt nicht in der Anmeldung von Rückübertragungsansprüchen gemäß der Anmeldeverordnung.

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