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Urteil Ausschlussfrist
Schlagworte
Ausschlussfrist; Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch den Zessionar
Leitsatz
Die Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch den Zessionar bleibt zugunsten des Zedenten wirksam, wenn die Zession infolge nicht fristgerechter Anzeige nach Art. 14 Abs. 1 des 2. VermRÄndG ihre Wirksamkeit verliert.
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