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Urteil Ausschluss unbekannter Vorkaufsberechtigter
Schlagworte
Ausschluss unbekannter Vorkaufsberechtigter; dingliches Vorkaufsrecht; Aufgebotsverfahren; unbekannter Aufenthalt
Leitsatz
In den Bundesländern, in denen § 6 Abs. 1 a GBBerG - gegebenenfalls auf Grund landesrechtlicher Erstreckung nach Absatz 3 der Vorschrift - gilt, kann der Inhaber eines vor dem 3. Oktober 1990 begründeten dinglichen Vorkaufsrechts mit seinem Recht nach Maßgabe von § 1104 Abs. 1 BGB im Wege des Aufgebotsverfahrens auch dann ausgeschlossen werden, wenn sein Aufenthalt unbekannt ist.
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