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Urteil Ausnutzung der Mangellage vom Mieter darzulegen


Schlagworte

Ausnutzung der Mangellage vom Mieter darzulegen; Wirtschaftsstrafgesetz; überhöhte Miete

Leitsatz

Der Mieter, der sich darauf beruft, der Vermieter habe eine Mangellage im Sinne des § 5 WiStG ausgenutzt, muß Einzelheiten seiner Wohnungssuche darlegen. War diese auf bestimmte Stadtteile beschränkt, hat der Vermieter nicht eine Mangellage ausgenutzt, sondern den Wunsch des Mieters, in einem von ihm bevorzugten Bezirk zu wohnen.

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