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Urteil Auftragsverhältnis des Rechtsnachfolgers nach VermG
Schlagworte
Auftragsverhältnis des Rechtsnachfolgers nach VermG; analoge Anwendung von § 667 BGB wegen planwidriger Lücke des VermG
Leitsatz
Sinn und Zweck des § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG ist eine kollektive Wiedergutmachung zugunsten des jüdischen Volkes und die Verhinderung einer Erbenstellung des deutschen Staates, nicht jedoch, den ehemaligen Berechtigten trotz des Versäumens der materiellen Ausschlussfrist ihre Ansprüche zu erhalten. Die Rechtsnachfolgeregelung der Vorschrift ist abschließend. Eine analoge Anwendung von § 667 BGB ist ausgeschlossen.
(Leitsatz der Redaktion)
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