Urteil Aufrechnung mit verjährter Schadensersatzforderung
Schlagworte
Aufrechnung mit verjährter Schadensersatzforderung; Mietkaution; Aufrechnung; Schadensersatz wegen Verschlechterung; Kautionsabrechnung
Leitsätze
a) Das Landgericht als Berufungsgericht hat eine Rechtsfrage aus dem Wohn raummietrecht dem Oberlandesgericht zur Entscheidung durch Rechtsentscheid ohne Rücksicht darauf vorzulegen, ob eine Beweisaufnahme ergeben könnte, daß es auf die Vorlagefrage nicht mehr ankommt.
b) Der Vermieter von Wohnraum ist nicht schon deshalb gehindert, mit gemäß § 558 BGB verjährten Schadensersatzforderungen wegen Veränderungen oder Ver schlechterungen der vermieteten Sache gegen den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution aufzurechnen, weil er die vom Mieter gestellte Kaution nicht innerhalb von sechs Monaten seit Beendigung des Mietvertrages abgerechnet hat.
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