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Urteil Aufklärungspflicht der Bank über verdeckte Innenprovision
Schlagworte
Aufklärungspflicht der Bank über verdeckte Innenprovision; Anlageberatung; Kick-back-Zahlung
Leitsätze
a) Eine beratende Bank hat Kunden aufgrund von Anlageberatungsverträgen ab dem 1. August 2014 über den Empfang versteckter Innenprovisionen von Seiten Dritter unabhängig von deren Höhe aufzuklären.
b) Soweit diese Aufklärung im Rahmen von Anlageberatungsverträgen vor dem 1. August 2014 unterblieben ist, handelte die beratende Bank ohne Verschulden.
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