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Urteil Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft
Schlagworte
Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft
Leitsatz
Klagt ein Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft gegen ein anderes Mitglied der Gemeinschaft auf Auflassung des der Gemeinschaft gehörenden Grundstücks an sich, so richtet sich der Streitwert gemäß § 3 ZPO nach dem Anteil des beklagten Miteigentümers. Grundstücksbelastungen sind nicht zu berücksichtigen.
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