Urteil Aufhebung der vorläufigen staatlichen Verwaltung
Schlagworte
Aufhebung der vorläufigen staatlichen Verwaltung; Teilungsunrecht bei vorläufiger Verwaltung; Rechtswegzuständigkeit für Haftungsansprüche gegen staatlichen Verwalter
Leitsätze
a) Die Vorschrift des § 1 Abs. 4 2. Fallgruppe VermG ist so auszulegen, daß hierin die Aufhebung aller bei Inkrafttreten des Vermögensgesetzes noch bestehenden vorläufigen staatlichen Verwaltungen erfaßt und die damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche der Eigentümer und Berechtigten geregelt werden, soweit ein Tatbestand vorliegt, der als Teilungsunrecht zu werten ist.
b) Die dem Eigentümer nach § 13 VermG gegen den bisherigen staatlichen Verwalter zustehenden Ansprüche sind vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen.
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