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Urteil Aufhebung der staatlichen Verwaltung
Schlagworte
Aufhebung der staatlichen Verwaltung; Aufwendungsersatzanspruch des Mieters
Leitsatz
Nach Aufhebung der staatlichen Verwaltung über ein Grundstück ist der gemäß § 16 Abs. 2 VermG aus den in bezug auf das Grundstück bestehenden Rechtsverhältnissen allein Berechtigte und Verpflichtete der Eigentümer; der ehemalige staatliche Verwalter haftet daneben nicht (mehr).
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