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Urteil Auffangstreitwert von 5.000 € in WEG-Verfahren
Schlagworte
Auffangstreitwert von 5.000 € in WEG-Verfahren
Leitsatz
Auch im GKG ist ein Auffangwert von 5.000 € grundsätzlich angemessen. Voraussetzung ist aber, dass es an Anhaltspunkten für einen anderen Wert fehlt.
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