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Urteil Aufbauhypothek
Schlagworte
Aufbauhypothek; staatlicher Verwalter; Erbengemeinschaft
Leitsatz
§ 16 Abs. 5 VermG erfaßt die vom staatlichen Verwalter bestellte Aufbauhypothek auch dann, wenn das Grundstück einer Erbengemeinschaft mit zum Teil innerhalb der DDR lebenden Mitgliedern gehört hat und die Hälfte oder mehr der Erbanteile staatlich verwaltet waren.
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