Urteil Anwaltlicher Gegenstandswert für den Auftrag zur Einlegung der Nichtzulas-sungsbeschwerde
Schlagworte
Anwaltlicher Gegenstandswert für den Auftrag zur Einlegung der Nichtzulas-sungsbeschwerde
Leitsatz
Grundsätzlich richtet sich der anwaltliche Gegenstandswert nach dem Wert, der die Grundlage für den Auftrag zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH bildet. Deshalb bemisst sich der Wert der anwaltlichen Tätigkeit nach der gesamten sich aus dem Berufungsurteil ergebenden Beschwer, und zwar auch dann, wenn das Rechtsmittel im Laufe des Revisionsverfahrens eingeschränkt wird (hier: Beschränkung der Revision auf die Nichtberücksichtigung der Hilfsaufrechnung).
(Leitsatz der Redaktion)
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