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Urteil Antragserfordernis für die Feststellung selbständigen Gebäudeeigentums
Schlagworte
Antragserfordernis für die Feststellung selbständigen Gebäudeeigentums
Leitsätze
1. Eine Feststellung nach Art. 233 § 2b Abs. 3 Satz 1 EGBGB setzt einen Antrag des materiell Berechtigten voraus.
2. Ein durch einen vollmachtlosen Vertreter gestellter Antrag wird durch die Genehmigung des Berechtigten wirksam. Die Genehmigung wirkt auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurück.
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