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Urteil Anteilige Treppenhausfläche gehört nicht zur Wohnfläche
Schlagworte
Anteilige Treppenhausfläche gehört nicht zur Wohnfläche; Flächenabweichung
Leitsatz
Eine auch von anderen Mietern genutzte Treppenhausdiele gehört nicht zur Wohnfläche.
(Leitsatz der Redaktion)
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