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Urteil Anspruch auf Verzugszinsen bei verspäteter Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Anspruch auf Verzugszinsen bei verspäteter Betriebskostenabrechnung
Leitsätze
1. Dem Mieter steht ein Anspruch auf Ersatz seines Verzugsschadens gemäß den §§ 280 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 286 Abs. 1, 2 Ziffer 1, 2 und 4, 288 Abs. 2 BGB gegen den Vermieter wegen verspäteter Auszahlung der Betriebskostenguthaben zu.
2. Mit der Fälligkeit des Anspruchs auf Betriebskostenabrechnung ist zugleich der Anspruch des Mieters auf Erstattung der Betriebskostenguthaben fällig.
(Nichtamtliche Leitsätze)
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