Urteil Anspruch auf frisch abgezogene Dielen
Schlagworte
Anspruch auf frisch abgezogene Dielen; Anspruch auf stabile Küchenwände zur Aufnahme der Traglasten von Hängeschränken
Leitsätze
1. Zur vom Vermieter geschuldeten Ausstattung einer Küche gehört auch in Altbauten, dass der Mieter zur Aufbewahrung seiner Küchenutensilien Hängeschränke an den Wänden befestigen kann; gleichwohl müssen nicht alle Küchenwände hängeschranktauglich sein.
2. Hat sich der Vermieter verpflichtet, die Wohnung „mit frisch abgezogenen Dielen" zu übergeben, genügt er seiner Verpflichtung nicht, wenn der Dielenboden bereits deutliche Gebrauchsspuren aufweist.
(Leitsätze der Redaktion)
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