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Urteil Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten nach Veräußerung des Grundstücks


Schlagworte

Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten nach Veräußerung des Grundstücks; Vorenthaltung des Gebrauchs einer Garage; Entschädigung für die Störung des Gebrauchs einer selbstgenutzten Wohnung

Leitsätze

1. Der deliktsrechtliche Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten für Haus und Garten geht mit der Veräußerung des Grundstücks unter (Bestätigung von BGHZ 81, 385).

2. Die Vorenthaltung des Gebrauchs einer Garage ist deliktsrechtlich im Regelfall nicht entschädigungspflichtig.

3. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen für die Störung des Ge-brauchs einer selbstgenutzten Wohnung nach Deliktsrecht eine Entschädigung zu zahlen ist.

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