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Urteil Anspruch des sehbehinderten Mieters auf Überlassung von Audiodateien
Schlagworte
Anspruch des sehbehinderten Mieters auf Überlassung von Audiodateien
Leitsätze
1. Ein sehbehinderter Mieter, der die Blindenschrift nicht beherrscht, kann die Übermittlung von Schriftsätzen in einem gerichtlichen Verfahren als Audiodatei verlangen.
2. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter bestellt wurde, jedenfalls aber bei einem Streitstoff mit mehreren Kündigungen.
(Leitsätze der Redaktion)
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