Urteil Anspruch des Mieters auf Hoftorschlüssel, Mietminderung bei Pumpgeräuschen durch Heizungsanlage
Schlagworte
Anspruch des Mieters auf Hoftorschlüssel, Mietminderung bei Pumpgeräuschen durch Heizungsanlage
Leitsätze
1. Der Mieter muss durch die Übergabe sämtlicher Schlüssel in die Lage versetzt werden, die Mietsache vertragsgemäß zu gebrauchen. Das Recht des Mieters zur Benutzung der gemieteten Räume erstreckt sich auch ohne vertragliche Vereinbarung auf das Recht zur Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen des Hauses.
2. Der Wohnungsmieter hat Anspruch auf Nutzung des Hofs zum Abstellen seines Fahrrades und auf einen nutzbaren Zugang zu dem im Hof vorhandenen Fahrradabstellplatz. Sofern über ein Hoftor ein ebenerdiger Zugang möglich ist, muss sich der Mieter nicht darauf verweisen lassen, sein Fahrrad über den Haupteingang und Treppen auf den Hof zu bringen.
(Leitsätze der Redaktion)
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