Urteil Anspruch auf nachträglichen Mieterwechsel durch konkludente Vereinbarung
Schlagworte
Anspruch auf nachträglichen Mieterwechsel durch konkludente Vereinbarung
Leitsätze
1. Die Auswechslung eines Mieters einer Wohngemeinschaft bedarf der Zustimmung des Vermieters, die auch im Voraus konkludent erteilt werden kann.
2. Das kann aus folgenden (für sich allein nicht ausreichenden) Indizien geschlossen werden: Mietvertrag mehrerer Personen für große Wohnung; mehrere Nachträge zum Auswechseln der Mieter und Schriftwechsel mit „Wohngemeinschaft“, wenn sich aus dem gesamten Inhalt der mündlichen Verhandlung ergibt, dass der Vermieter vor Vertragsabschluss auf den Zweck des Zusammenlebens mit Wohlwollen reagiert hatte.
(Leitsätze der Redaktion)
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