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Urteil Anspruch auf Gewährung höherer Ausgleichszahlungen für den 1948 entschädigungslos enteigneten Unternehmensanteil
Schlagworte
Anspruch auf Gewährung höherer Ausgleichszahlungen für den 1948 entschädigungslos enteigneten Unternehmensanteil
Leitsatz
Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich nur dann als eine das Recht auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten.
(Leitsatz der Redaktion)
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