Urteil Anspruch auf Änderung der Verwaltungs- und Nutzungsregelungen an Immobilie im jeweils hälftigen Eigentum von Ehegatten
Schlagworte
Anspruch auf Änderung der Verwaltungs- und Nutzungsregelungen an Immobilie im jeweils hälftigen Eigentum von Ehegatten
Leitsätze
a) Haben Ehegatten, die keine Ehegatteninnengesellschaft bilden, eine Immobilie zu hälftigem Miteigentum erworben und gemeinsam zu Wohnzwecken vermietet, ist jeder Teilhaber berechtigt, eine Änderung der bisherigen Verwaltungs- und Benutzungsregelung zu fordern, wenn tatsächliche Veränderungen eintreten, die ein Festhalten an der bisherigen Vereinbarung unerträglich erscheinen lassen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - VII ZB 29/06 - FamRZ 2007, 135 und Urteil vom 4. Februar 1982 - IX ZR 88/80 - NJW 1982, 1753).
b) Der Antrag ist auf Zustimmung zu einer konkret zu bezeichnenden Art der Benutzung zu richten (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - VII ZB 29/06 - FamRZ 2007, 135).
c) Die Entscheidung, ob nach erfolgter Regelung der Benutzung tatsächliche Veränderungen eingetreten sind, die ein Festhalten an der bisherigen Verwaltungsvereinbarung unerträglich erscheinen lassen, hat der Tatrichter unter umfassender Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu treffen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
