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Urteil Anschlussbeschwerde im Beschlussanfechtungsverfahren
Schlagworte
Anschlussbeschwerde im Beschlussanfechtungsverfahren; Fristversäumung für Berufung und unselbständige Anschlussberufung
Leitsätze
1. Die Anschlussbeschwerde findet auch im Beschlussanfechtungsverfahren statt.
2. Die Versäumung der Frist für eine selbständige Beschwerde (jetzt Berufung) hindert nicht die unselbständige Anschlussbeschwerde (jetzt Anschlussberufung) in WEG-Beschlussanfechtungssachen zur Weiterverfolgung abgewiesener Anfechtungsanträge.
(Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
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