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Urteil Annahme des Eigenbedarfs bei Vorhandensein einer nicht ausreichend großen freien anderen Wohnung


Schlagworte

Annahme des Eigenbedarfs bei Vorhandensein einer nicht ausreichend großen freien anderen Wohnung

Leitsätze

1. Das Beharren des Eigentümers auf seinen Nutzungswunsch beim Vorhandensein einer freien anderen Wohnung ist nur dann unbeachtlich, wenn diese Wohnung nach Größe, Lage und Zuschnitt geeignet wäre, den Wohnbedarf des Eigentümers zu befriedigen.

2. Das Recht des Mieters auf Eigentum ist nicht verletzt, wenn das Gericht im Räumungsprozeß nach einer Eigenbedarfskündigung ausführlich prüft, ob ein nachvollziehbarer Selbstnutzungswunsch des Vermieters vorhanden ist und ob die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter eine Härte darstellen würde.

(Leitsätze der Redaktion)

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