Urteil Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen, Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen, Zulässigkeit der Feststellungsklage, Abweichungen zwischen Ankündigung und Mieterhöhung
Schlagworte
Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen, Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen, Zulässigkeit der Feststellungsklage, Abweichungen zwischen Ankündigung und Mieterhöhung
Leitsatz
Kann der Mieter die Berechtigung der Mieterhöhung auf der Grundlage der Mieterhöhungserklärung nicht ausreichend nachprüfen und nachvollziehen, weil die Angaben des Vermieters in der Modernisierungsankündigung ganz erheblich von den Angaben in der Modernisierungsmieterhöhungserklärung abweichen, teilweise sich widersprechen, ist die Mieterhöhungserklärung formell unwirksam.
(Leitsatz der Redaktion)
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