Urteil Anhörungsrüge zu LG Berlin, Urteil vom 3. Mai 2016, GE 2016, 731, Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs
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Anhörungsrüge zu LG Berlin, Urteil vom 3. Mai 2016, GE 2016, 731, Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs
Leitsätze
1. Zur Auslegungsbedürftigkeit und -fähigkeit eines auf Mängelbeseitigung gerichteten Klageantrags des Mieters.
2. Der Vermieter kann zur instandhaltenden Modernisierung vermieteten Wohnraums verpflichtet sein, wenn dieser den für zeitgemäßes Wohnen erforderlichen Mindeststandard unterschreitet.
3. Wegen der zu wahrenden richterlichen Äquidistanz ist es dem Gericht im Mängelbeseitigungsprozess verwehrt, den Vermieter auf den bislang unterbliebenen Einwand des Überschreitens der sog. „Opfergrenze“ hinzuweisen; etwas anders gilt ausnahmsweise nur dann, wenn die Einwendung im bisherigen Prozessvortrag zumindest im Kern angedeutet ist.
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