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Urteil Anhörungsrüge nach Verfassungsbeschwerde, Prüfungsumfang bei Verfassungsbeschwerden wegen der Rehabilitierung von DDR-Heimeinweisungen, Kindeswohl
Schlagworte
Anhörungsrüge nach Verfassungsbeschwerde, Prüfungsumfang bei Verfassungsbeschwerden wegen der Rehabilitierung von DDR-Heimeinweisungen, Kindeswohl
Leitsatz
Ob mit der Einweisung in einen Jugendwerkhof eine Kindeswohlverletzung verbunden war und ob eine solche im Rehabilitierungsverfahren von Bedeutung ist, betrifft die materiell-rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch die Rehabilitierungsgerichte und unterliegt nicht der verfassungsgerichtlichen Überprüfung.
(Leitsatz der Redaktion)
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