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Urteil Anhörungsrüge, Überraschungsentscheidung, Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vortrags


Schlagworte

Anhörungsrüge, Überraschungsentscheidung, Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vortrags

Leitsätze

1. Eine Überraschungsentscheidung liegt nicht vor, wenn das entscheidende Gericht mit einem richterlichen Hinweis seine rechtliche Bewertung mitteilen müsste.

2. Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör ist nicht gegeben, wenn das Gericht angibt, sich mit dem Vortrag befasst zu haben. Eine weitere Auseinandersetzung ist auch mit entscheidungserheblichem Vortrag nicht erforderlich.

(Leitsätze der Redaktion)

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