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Urteil Anhörung eines Sachverständigen
Schlagworte
Anhörung eines Sachverständigen
Leitsatz
Von einer erneuten mündlichen Anhörung des Sachverständigen kann nicht abgesehen werden, wenn das Berufungsgericht dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will (im Anschluss an BGH Beschluss vom 14. Juli 2020 - VI ZR 468/19 - NJW-RR 2020, 1259). Das gilt grundsätzlich auch bei vom Tatrichter in Anspruch genommener eigener Sachkunde.
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