Urteil Anforderungen an eine zulässige Verwertungskündigung
Schlagworte
Anforderungen an eine zulässige Verwertungskündigung
Leitsätze
1. Eine Verwertungskündigung ist dann zulässig und angemessen, wen der Erhalt des bestehenden Gebäudes unrentabel ist und einem Neubau keine Gründe des Denkmalschutzes oder bauordnungsrechtliche Hindernisse entgegenstehen.
2. Die genehmigte Erweiterung der Wohnnutzung eines Gebäudes von 268 m2 auf über 1.800 m2 spricht für eine bisher fehlende Rentabilität und eine neue wirtschaftliche Nutzung.
3. Bei der Abwägung ist auch das Alter des bestehenden Hauses (hier: über 90 Jahre) zu berücksichtigen.
4. Zu berücksichtigen ist auch die Tatsache, dass das Neubauprojekt sozialen Wohnraum schafft.
5. Zur Bedeutung des Angebots von Ersatzwohnraum.
(Nichtamtliche Leitsätze)
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