Urteil Anfechtungsklage
Schlagworte
Anfechtungsklage; Passivlegitimation; Auftragsangelegenheit; Rückgabeanspruch; Restitutionsanspruch; Drohung mit entschädigungsloser Enteignung; Nötigung; Täuschung
Leitsätze
1. Werden die Aufgaben der Vermögensämter - wie im Land Sachsen Anhalt - von den Landkreisen als Auftragsangelegenheit des Landes wahrgenommen, so sind Anfechtungsklagen in Streitigkeiten nach dem Vermögensgesetz gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gegen den Landkreis zu richten.
2. Zur Frage, ob die Drohung mit einer (entschädigungslosen) Enteignung die Voraussetzungen einer Nötigung oder Täuschung im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG erfüllt.
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