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Urteil Anerkenntnis der Beschlussanfechtungsklage in einer nur aus zwei Personen bestehenden verwalterlosen Gemeinschaft


Schlagworte

Anerkenntnis der Beschlussanfechtungsklage in einer nur aus zwei Personen bestehenden verwalterlosen Gemeinschaft

Leitsätze

1. Eine Beschlussklage kann vom Vertreter der GdWE anerkannt werden.

2. In einer verwalterlosen Gemeinschaft, die nur aus zwei Personen besteht, kann das Anerkenntnis durch den die GdWE vertretenden nicht klagenden Eigentümer abgegeben werden. 

3. Ein Widerruf des Anerkenntnisses in der Berufungsinstanz ist nur möglich, wenn ein Rechtsmissbrauch oder ein Restitutionsgrund gem. § 580 ZPO vorliegt; ein Irrtum über die Rechtslage genügt auch bei einem unzureichenden Hinweis des Gerichts nicht.

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