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Urteil Änderung von Kostenregelungen in der Gemeinschaftsordnung
Schlagworte
Änderung von Kostenregelungen in der Gemeinschaftsordnung
Leitsatz
Die Neufassung von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG gestattet Mehrheitsbeschlüsse über abweichende Kostenregelungen nicht, wenn die Gemeinschaftsordnung die Kostentragung für bestimmte Gebäudebestandteile auf begrenzte Eigentümergruppen vorschreibt.
(Leitsatz der Redaktion)
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